Rechtsschutz union Stichwortverzeichnis und Rechtschutzversicherung Vergleich


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Buchstabe A Rechtschutzversicherung : Aktien

 

>>>>>> Rechtschutzversicherung Vergleich

 

Aktien

Die persönliche, private Vermögensverwaltung/-anlage ist, soweit sie nicht den Umfang einer gewerblichen Tätigkeit annimmt, im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung über die Leistungsart „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“ abgesichert (somit z.B. auch der Kauf/Verkauf von Aktien), wenn es hiermit Probleme gibt.

Kein Versicherungsschutz wird für die Personen bereitgestellt, die „den schnellen Reichtum“

durch Termin- oder vergleichbare Spekulationsgeschäfte suchen (bekannt hohes Verlustrisiko) oder

die mit fremdem (= geliehen, geborgt) Kapital Anlagegeschäfte betreiben.

Es wird somit von uns eben nur dann in Verbindung mit dem Thema "Kapitalanlagen" Versicherungschutz geboten, wenn diese zu

100 % aus Eigenmitteln getätigt werden

- im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern, die Kaptialanlagen gänzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen haben.

Die hier möglichen Rechtskostenrisiken sind u.U. sehr hoch, Verluste und damit teure Auseinandersetzungen sehr wahrscheinlich, und würden durch den begrenzten Personenkreis, der diese Kapitalanlage als Privatmann betreibt, nur zu Lasten der übrigen Versichertengemeinschaft gehen.

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und fremdfinanzierten Anlagegeschäften fällt unter die ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten. Wer zockt oder spekuliert, soll die damit verbundenen Risiken nicht der Versichertengemeinschaft aufgeben können.

An dieser Stelle auch noch ergänzend der Hinweis, daß die Beteiligung an geschlossenen oder offenen Immobilienfonds aufgrund einer Verbandsempfehlung mittlerweile nicht mehr als übliche, versicherungsfähige Kapitalanlage gesehen wird.

Ein entsprechender Risikoausschluß ist bei uns in § 3 (1) Absazt d) dd) ARB-RU 2005 vorgesehen.

Diesen (Teil-)Ausschluß brauchen Versicherer, die Kapitalanlagen überhaupt nicht versichern, selbstverständlich nicht zusätzlich in Ihren Bedingungswerken.

 

 

Abbuchungsverfahren

Abfindung

Abgaben

Abwahl private Komponente der Rechtschutzversicherung (§28)

Abwahl Rundum-Paket §26

Abwahl Rundum- Paket § 27

Abwehr von Schadenersatzansprüchen

AESKULAP

Aktien

Allgemeine Bedingungungen zur Rechtschutzversicherung

Allgemeiner Vertrags Rechtschutz

Altenteiler

Altersteilzeit

Angedorhte Kündigung (Arbeitsverhältnis)

Anrechnung schadenfreier Jahre

Ansprüche Mitversicherter gegen den VN mehrere VN gegeneinander

Anstellungs- Vertrags- Rechtschutz

Anstellungsvertrage

Anträge

Anträge per E-Mail

Anträge per Telefax

Anwalt

Anwalt Suchservice

Anwälte im Ausland

Anwaltsempfehlung

Anwalskosten

Anwaltswahl

Anwaltswechsel

ARB Allgemeine Rechtschutzversicherung Bedingungen

Arbeitnehmerähnliche Dienstverhältnisse

Arbeits Rechtschutz

Arbeits Rechtschutz Abwahl

Arbeits Rechtschutz - angedrohte Kündigung

Arbeits Rechtschutz Frühere Beschäftigungsverhältnisse

Arbeits Rechtschutz - geringfügig Beschäftigte (Minijobs)

Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit- Berufs- und Erwerbsunfähigkeit- Prämiedreduzierung

Arbeitszimmer

Arzt angestellt

Ärzte Vorsorgeversicherung

Ärzte Top Paket

Arztpaket

Arztspezialpaket

Aufhebungsvertrag

Außergerichtliche Verfahren

Ausfertingungsgebühren

Ausland

Ausländergesetz

Ausländische Anwälte

Ausländisches Recht - Beratungs- Rechtschutz

Auslandsanwaltsliste

Auszug

Autorennen

AVALON

AVR

 

 

Quelle des Stichwortverzeichnis: Rechtsschutz Union Versicherungs AG

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